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Baulastenauskunft

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Steuerfrei

 

Produktbeschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Darüber, ob auf einem Grundstück Baulasten ruhen, kann bei berechtigtem Interesse eine Bescheinigung ausgestellt werden. Berechtigt sind beispielsweise:

  • Eigentümer

Das berechtigte Interesse muss durch aussagekräftige Nachweise dargelegt und von Sachbearbeitern des Baulastenverzeichnisses geprüft werden.

Gebührenberechnung

Die Abgabe nach dem Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen GebG NRW und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen AVerwGebO NRW in der bei Antragstellung geltenden Fassung.

Grundstück - belastet

Grundstück - unbelastet

Hinweis

Die Gebührenberechnung erfolgt nicht nach belasteten/unbelasteten Flurstücken, sondern nach Grundstücken. Wie ein Grundstück definiert ist, kann den FAQ entnommen werden.