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Anträge zu Bescheinigungen und Beglaubigungen

Sie sind*

Angaben zum Antragsteller

Angaben zum Grundstück

Die Lage des Grundstücks kann entweder mittels der Adresse oder unter Angabe der Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer erfolgen. Flurstücknummern sind dabei in der Form 11/35 oder 35 anzugeben.

Angaben zum Grundbucheintrag

Die folgenden Felder sind zwingend auszufüllen, wenn ein Antrag auf eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB oder Auskünfte über andere Belastungen gestellt wurde.

weitere Angaben

Einverständniserklärung*
Datenschutz*