Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb (beispielsweise Teilungen) usw. und den damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben. Hierdurch lassen sich z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, von welchen Rechten die aktuellen Flurstücke betroffen sind.
Bearbeitungszeitraum:
je nach Art der historischen Flurstücksnummer bis zu 2 Wochen
Voraussetzungen:
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer Bank oder können uns Ihr berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren:
Zeitregelung nach Tarifstelle 7.4 Sonstige Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zeugnisse der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung VermWertKostO NRW
Anträge können mit dem hier aufgeführten Formular gestellt werden.
Wird ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Dienstbarkeit (z.B. einem Wegerecht) belastet ist, geteilt, so werden nach §1026 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit befreit, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, wenn diese nur auf einen bestimmten Teil des Grundstücks beschränkt ist. Die Nichtbetroffenheitsbescheinigung macht die Teile eines Grundstücks kenntlich, die nicht von einer Dienstbarkeit betroffen sind, sodass das Grundbuchamt diese dann lastenfrei abschreiben kann. Die Anwendung beschränkt sich ausschließlich auf Grunddienstbarkeiten, d.h. Rechte in Abteilung II des Grundbuches.
Bearbeitungszeitraum:
Voraussetzungen:
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erwerberin bzw. Erwerber oder Notarin bzw. Notar.
Gebühren:
Zeitregelung nach Tarifstelle 7.4 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung VermWertKostO NRW
benötigte Unterlagen:
aktueller Grundbuchauszug, Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde
Anträge können mit dem hier aufgeführten Formular gestellt werden.
Ist ein Grundstück belastet (Hypothek, Grundschuld, dingliche Rechte oder ähnliches), kann dennoch ein kleiner Teil davon (Trennstück) frei von Belastungen veräußert werden.
Es wird bescheinigt, dass bei der Abschreibung dieses Grundstückteils die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist.
Bearbeitungszeitraum:
je nach Art der Belastungen und aufgrund einzuhaltender Fristen bis zu 1 Jahr
Voraussetzungen:
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat ein berechtigtes Interesse und das Trennstück ist im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang und die Rechte der begünstidten sind nur geringfügig betroffen.
Ablehnungsgründe:
Gebühren:
Gebühren werden erhoben für die Verfügung über die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses sowie Ablehnung des Antrages. Grundlage ist die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung VermWertKostO NRW mit dem dazugehörigen Gebührentarif.
benötigte Unterlagen
Unterlagen, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind (Vertrag, beglaubigter Grundbuchauszug, evtl. Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, etc.)
Anträge können mit dem hier aufgeführten Formular gestellt werden.
hier steht dann die Beschreibung und Auflistung der möglichen Unterlagen
Anträge können mit dem hier aufgeführten Formular gestellt werden.